Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weddingpainting


 1 Vertragsgegenstand

Für alle Verträge zwischen dem Kunden und der Künstlerin, vertreten durch Lona Azur, Westumer Landstr. 49, 48282 Emsdetten gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Durch schriftliche sowie mündliche Auftragserteilung oder Betreten meiner oder der von mir angemieteten Räume oder der Inanspruchnahme meiner Dienstleistung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

 

 

2 Preise

Die angegebenen Preise im Angebot sind Endpreise, aufgrund § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) fällt keine Mehrwertsteuer an.

 

 

3 Leistungsumfang 

Die von Lona Azur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Sofern Sie an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sie sich, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren. 

 

4 Reservierungen

Termin-Reservierungen sind nur mit einer Buchungsbestätigung fest reserviert. Anfragen werden nach 3 Tagen ohne feste Buchung wieder freigegeben.

 

5 Angebot

Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Lona Azur. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden und einer elektronischen Auftragsbestätigung durch die Künstlerin ist der Auftrag erteilt, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Eine Veranstaltung gilt durch mündliche, fernmündliche, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich gebucht.

 

 

6 Service mit Betreuung

 Die An- und Rücklieferung und der Auf- und Abbau der Aktionsmodule wird von der Künstlerin übernommen, ebenso wie die Betreuung bzw. Aufsicht. Der Aufbau, und die Aktionszeit des Weddingpaintings wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Abbau wird außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit durchgeführt. Verlängerungen der Einsatzzeit müssen mit dem Personal vor Ort abgestimmt werden. Hierfür können ggf. zusätzliche Kosten anfallen. Der Kunde muss eine kostenlose Parkmöglichkeit in der Nähe für das Fahrzeug von Lona Azur zur Verfügung stellen. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für das Fahrzeug der Künstlerin frei zugängig sein. Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem Mitarbeiter ist bei Bedarf für die Be- und Entladung sowie für den Auf- und Abbau kurzzeitig eine Hilfskraft seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen.

 

 

7 Betriebsvoraussetzungen

Beim Einsatz von elektronisch betriebenen Geräten wird ein jeweils benötigter Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden. (Z.B. Lichtquelle)

 

 

8 Zahlung

Die Gagenzahlung erfolgt erfolgt nach Beendigung des Auftritts passend in bar.

 

 

9 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Eine Stornierung kann jederzeit via E-mail oder telefonisch unter 02572-9233305 erfolgen.

 

Zieht der Kunde rechtzeitig einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Lona Azur nicht zu verantworten hat, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-€ an.

 

Allerdings berechne ich bei einer späten Stornierung zusätzlich:

  • von 5 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
  • von 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 50% der Auftragssumme
  • von 2 Wochen vor demgeplanten Event-Termin: 70 % der Auftragssumme
  • ab 7 Tage vorher bzw. bei fehlender Abmeldung: 100% der Auftragssumme.

 

10 Rücktritt durch Mich

Bei Krankheit, Unfall, Autopanne bzw. Verhinderung von mir aus wichtigem Grund oder sonstigen für die Durchführung des Showmalens wesentlichen Änderungen, die ich nicht zu verantworten, oder auf die ich keinen Einfluss habe (z.B. Wetter, Streik und höhere Gewalt), behalte ich mir vor, eine Buchung kurzfristig abzusagen. Bei einer Absage meinerseits entfällt die Zahlung der Auftragssumme.

 

11 Allgemeine Bestimungen

sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen (z.B. Ordnungsamt, GEMA), liegt dieses in der Verantwortung des Kunden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde und ist im Übrigen verpflichtet, sich über die Rechtslage zu informieren. Die Nutzung von Fotomaterial ist nur durch Rücksprache und schriftliche Zustimmung durch Lona Azur möglich.

 

12 Haftung

Die Zuschauer sind nicht über Lona Azur versichert. Sofern ein Zuschauer Schäden an Werkzeug oder am Inventar der Künstlerin verursacht, haftet dieser, auch bei leichter Fahrlässigkeit für die Beschädigungen.

 

13 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.09.2017 Landatelier Lona Azur, vertreten durch Lona Azur, Westumer Landstr. 49, 48282 Emsdetten